Der Medizinische Dienst und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treten für eine weltoffene, freie und demokratische Gesellschaft ein. Wir stehen uneingeschränkt zu den Prinzipien der Toleranz, Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion.
Die heutige erste Folge des IGeL-Podcasts im neuen Jahr widmet sich zum wiederholten Mal dem Thema Früherkennung. Das neue Jahr bringt zwei Änderungen mit sich, die für Patientinnen und Patienten relevant sind - zum einen bei der Früherkennung von Brustkrebs, zudem bei der Früherkennung von Lungenkrebs. Der IGeL-Podcast mit Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs „Evidenzbasierte Medizin“ beim Medizinischen Dienst Bund, informiert über die Änderungen und wer davon profitieren könnte.
Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit vom 29. September 2023 um ein Kapitel zur Begutachtung bei Krisensituationen von nationaler und regionaler Tragweite ergänzt. Alle anderen Kapitel der Richtlinien sind unverändert geblieben. Die ergänzten Richtlinien wurden am 21. Dezember 2023 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen und am 9. Januar vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigt. Sie treten morgen, 13. Januar, in Kraft.
Die Sozialmedizinische Expertengruppe „Vergütung und Abrechnung“ der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste (SEG 4) hat ihre Kodierempfehlungen um drei neue Kodierempfehlungen ergänzt. Die Datenbank „SEG 4-Kodierempfehlungen“ wurde entsprechend aktualisiert.
Prävention, Vorsorge und Früherkennung stehen im Fokus der neuen Folge des IGeL-Podcasts mit Prof. Dr. Jürgen Windeler, dem Initiator des IGeL-Monitors und langjährigem Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Der IGeL-Podcast fragt, warum Gesundheits-Checks und Screenings eine derart gute Reputation genießen, obwohl in vielen Fällen die Evidenz fehlt. Und er erläutert, warum echte Vorbeugung viel früher beginnt als mit dem Besuch in der Arztpraxis.
Immer mehr Menschen haben Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Voraussetzung für den Bezug der Leistungen ist die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst, die nach einem einheitlichen strukturierten Verfahren erfolgt, das in den Begutachtungs-Richtlinien festgelegt ist. Diese Richtlinien wurden jetzt überarbeitet: Sie ermöglichen in bestimmten Fallkonstellationen eine telefonische Begutachtung als Alternative zum Hausbesuch und treten morgen in Kraft.
Der Medizinische Dienst Bund hat die Begutachtungsanleitung Vorsorge und Rehabilitation überarbeitet und die aktualisierte Fassung heute veröffentlicht. Sie tritt am 11. November in Kraft und ist die Grundlage für die Begutachtungen der Medizinischen Dienste, bei denen es um Leistungen zur Vorsorge und Rehabilitation geht.
Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung befasst sich in ihrer 7. Stellungnahme mit Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung sowie des Qualitäts- und des klinischen Risikomanagements in den Krankenhäusern. Der Medizinische Dienst begrüßt die Empfehlung, ein Meldesystem für vermeidbare unerwünschte Ereignisse in der Medizin (Never Events) zu schaffen. Kritisch wird dagegen der Vorschlag bewertet, Prüfaufgaben an Landesarbeitsgemeinschaften…
Zum Scrollen und Blättern, auf eigener Homepage und als gedrucktes Heft: Das Magazin forum präsentiert sich als gelungener Mix aus journalistisch aufbereiteten Fachbeiträgen, Features und Interviews zu aktuellen Themen und Trends rund um Gesundheitswesen und Pflege. Was plant die Gesundheitspolitik? Wie geht es weiter in der Pflege? Welche Aufgaben erfüllen die Medizinischen Dienste?